Rauchschürzen

Grundsätzlich werden Rauchschürzen ab einer Größe von 1.600 m² vorgeschrieben. (DIN 18232-2)
Es werden sowohl starre als auch bewegliche Rauchschürzen eingesetzt. Wobei der Vorteil der beweglichen Rauchschürze im automatischen Abrollen im Brandfall besteht und ansonsten nicht sichtbar ist.
Farblich können Rauchschürzen dem Umfeld angepasst werden und werden hauptsächlich in Einkaufszentren, Hotels oder Bürogebäuden eingesetzt.
Die Rauchschürzen sind geprüft nach EN12101-1.
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